HÖRZU WISSEN kündigen

Du möchtest dein Abonnement von HÖRZU WISSEN kündigen? HÖRZU WISSEN ist ein populärwissenschaftliches Magazin aus dem Hörzu-Verlag. Zeitschriftenabos laufen jährlich und verlängern sich automatisch, wenn keine rechtzeitige Kündigung eingereicht wird. Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise vier bis acht Wochen vor dem Ende des Abojahrgangs. Mit unserem Kündigungsgenerator erstellst du dein Schreiben an HÖRZU WISSEN schnell und korrekt – ohne Fehler und fristgerecht.

HÖRZU WISSEN jetzt kündigen
2 Minuten
DSGVO-konform

So kündigst du HÖRZU WISSEN in 6 Schritten

Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.

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Abo-Daten heraussuchen

Suche deine letzte Rechnung oder den Abo-Vertrag von HÖRZU WISSEN heraus. Notiere deine Abo-Nummer und das Enddatum des aktuellen Abojahrgangs.

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Kündigungsfrist berechnen

Die Kündigungsfrist bei HÖRZU WISSEN beträgt in der Regel vier bis acht Wochen vor Ende des Abojahres. Berechne, bis wann dein Schreiben beim Verlag eingegangen sein muss.

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Kündigungsschreiben erstellen

Gib deine Abo-Daten in unseren Kündigungsgenerator ein. Das fertige Schreiben ist sofort versandbereit – mit allen notwendigen Angaben.

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Kündigung absenden

Schicke das Kündigungsschreiben per Einschreiben an den Verlag. Alternativ kannst du eine E-Mail nutzen, wenn der Verlag dies akzeptiert. Bewahre den Versandnachweis auf.

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Bestätigung abwarten

Der Verlag sollte dir den Eingang deiner Kündigung und das Ende des Abonnements bestätigen. Falls keine Bestätigung kommt, hake nach.

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Abbuchungen kontrollieren

Prüfe nach dem Kündigungsdatum, ob noch Abbuchungen erfolgen. Falls ja, wende dich mit deinem Kündigungsschreiben an den Verlag.

Kündigungsfrist bei HÖRZU WISSEN

HÖRZU-WISSEN-Abonnements laufen jährlich und verlängern sich automatisch ohne rechtzeitige Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt vier bis acht Wochen vor Ende des Abojahrgangs. Außerordentliche Kündigungen sind bei wichtigem Grund möglich. Die Kündigung muss schriftlich und nachweisbar beim Verlag eingehen.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch HÖRZU WISSEN. Im Klartext: Auch wenn du beim Vertragsabschluss eine 12- oder 24-monatige Mindestlaufzeit akzeptiert hast, kannst du nach Ablauf dieser Zeit jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen — du musst nicht mehr auf das Jahresende warten oder drei Monate vorher schriftlich widersprechen. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei HÖRZU WISSEN

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem HÖRZU WISSEN nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa gravierende Vertragsverletzungen durch den Anbieter — greift zusätzlich die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum HÖRZU WISSEN mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Rechtssicher kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei HÖRZU WISSEN rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB, also Brief, Fax oder das Online-Formular. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss, danach ist eine reguläre Kündigung nötig.

Häufige Fragen zu HÖRZU WISSEN

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei HÖRZU WISSEN?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier bis acht Wochen vor Ende des Abojahrgangs. Die genaue Frist steht in deinen Vertragsunterlagen oder auf der Rechnung.

Verlängert sich das HÖRZU-WISSEN-Abo automatisch?

Ja, wenn du nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr.

Kann ich das Abo mitten im Jahr kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist nur zum Ende des Abojahrgangs möglich. Bei außerordentlichem Grund kann eine vorzeitige Kündigung möglich sein.

Wie reiche ich die Kündigung ein?

Schriftlich per Post (Einschreiben empfohlen) oder per E-Mail, falls vom Verlag akzeptiert. Bewahre den Versandnachweis auf.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dein Abo verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr. Du kannst dann zum nächsten möglichen Termin erneut kündigen.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Vollständiger Name, Anschrift, Abo-Nummer, gewünschter Kündigungstermin und Bitte um schriftliche Bestätigung. Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Bereit, HÖRZU WISSEN zu kündigen?

Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.

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