Heimvertrag kündigen

Du möchtest einen Heimvertrag kündigen – sei es für dich selbst oder für ein Familienmitglied? Heimverträge, also Verträge über die Unterbringung in einem Pflegeheim oder betreuten Wohnheim, unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sowie den Vorgaben des SGB XI. Die gute Nachricht: Das Gesetz gibt Bewohnern und ihren Angehörigen starke Rechte an die Hand. Grundsätzlich ist eine Kündigung des Heimvertrags mit einer Frist von einem Monat möglich. In bestimmten Ausnahmesituationen, etwa beim Tod des Bewohners, bei einem Umzug in ein anderes Heim oder bei einem schwerwiegenden Mangel in der Pflege, gelten verkürzte Fristen oder ein Sonderkündigungsrecht. Wichtig ist, dass das Kündigungsschreiben klar formuliert ist und alle notwendigen Angaben enthält. Unser Generator hilft dir, dieses sensible Dokument sorgfältig und korrekt zu erstellen.

Heimvertrag jetzt kündigen
2 Minuten
DSGVO-konform

So kündigst du Heimvertrag in 6 Schritten

Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.

1

Vertragsunterlagen sichten

Lies den bestehenden Heimvertrag sorgfältig durch. Notiere den Beginn des Vertrags, die vereinbarte Kündigungsfrist und eventuelle Sonderklauseln. Das WBVG schreibt vor, dass die Kündigungsfrist für den Bewohner maximal einen Monat betragen darf.

2

Kündigungsgrund klären

Überlege, ob es sich um eine ordentliche Kündigung oder eine außerordentliche Kündigung handelt. Bei Tod des Bewohners, bei einem Wechsel in eine andere Einrichtung oder bei groben Pflegemängeln gelten besondere Regelungen und eventuell kürzere Fristen.

3

Kündigungsschreiben erstellen

Nutze unseren Kündigungsgenerator, um ein rechtlich korrektes Kündigungsschreiben für den Heimvertrag zu erstellen. Gib den Namen des Bewohners, das Datum des Vertragsbeginns und das gewünschte Ende der Unterbringung an.

4

Kündigung schriftlich und nachweisbar einreichen

Übergib das Kündigungsschreiben der Heimleitung persönlich gegen Empfangsbestätigung oder sende es per Einschreiben. Bewahre alle Belege sorgfältig auf – gerade bei Streitigkeiten über das Kündigungsdatum sind Nachweise entscheidend.

5

Kündigung bestätigen lassen

Die Einrichtung muss den Eingang der Kündigung bestätigen und das geplante Ende des Heimvertrags schriftlich mitteilen. Prüfe, ob das genannte Datum korrekt ist. Falls nicht, melde dich umgehend beim Heimträger.

6

Nachfolgende Regelungen klären

Nach der Kündigung sind offene Fragen zu Abrechnung, Rückforderungen und noch nicht erbrachten Leistungen zu klären. Falls der Bewohner verstirbt, endet der Vertrag nach gesetzlicher Regelung mit einer Frist von einem Monat ab dem Todestag – die Erben haften nicht für darüber hinausgehende Kosten.

Kündigungsfrist bei Heimvertrag

Heimverträge unterliegen dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Bewohner können ordentlich mit einer Frist von maximal einem Monat zum Monatsende kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist bei wichtigem Grund jederzeit möglich. Im Todesfall endet der Vertrag nach einem Monat ab Sterbedatum; Erben haften nicht für Folgekosten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Einrichtung nachweisbar zugegangen sein.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch Heimvertrag. Im Klartext: Auch wenn du beim Vertragsabschluss eine 12- oder 24-monatige Mindestlaufzeit akzeptiert hast, kannst du nach Ablauf dieser Zeit jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen — du musst nicht mehr auf das Jahresende warten oder drei Monate vorher schriftlich widersprechen. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei Heimvertrag

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem Heimvertrag nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa gravierende Vertragsverletzungen durch den Anbieter — greift zusätzlich die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum Heimvertrag mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Rechtssicher kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei Heimvertrag rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB, also Brief, Fax oder das Online-Formular. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss, danach ist eine reguläre Kündigung nötig.

Häufige Fragen zu Heimvertrag

Wie lang ist die Kündigungsfrist für einen Heimvertrag?

Nach dem WBVG beträgt die Kündigungsfrist für Bewohner maximal einen Monat zum Monatsende. Kürzere Fristen können vereinbart sein. Für den Heimträger gelten strengere Anforderungen – er kann nur aus wichtigem Grund kündigen.

Kann ich den Heimvertrag außerordentlich kündigen?

Ja. Außerordentliche Kündigungsgründe sind zum Beispiel schwerwiegende Pflegemängel, dauerhafte Unzumutbarkeit des Vertrags oder ein gesundheitlicher Zustand, der eine andere Versorgungsform erfordert. In diesen Fällen ist die Kündigung mit sofortiger Wirkung oder mit verkürzter Frist möglich.

Was passiert mit dem Heimvertrag, wenn der Bewohner stirbt?

Stirbt der Bewohner, endet der Heimvertrag mit einer Frist von einem Monat ab dem Todestag. Die Erben haften nicht für Kosten, die über diesen Zeitraum hinausgehen. Bereits bezahlte Entgelte für danach liegende Zeiträume werden anteilig erstattet.

Darf das Pflegeheim mir kündigen?

Ein Pflegeheim darf den Heimvertrag nur aus einem der im Gesetz genannten wichtigen Gründe kündigen, zum Beispiel wenn der Bewohner trotz Abmahnung das Hausrecht oder die Hausordnung erheblich verletzt oder wenn die Einrichtung geschlossen wird. Die Kündigungsfrist beträgt für das Heim mindestens vier Wochen.

Muss ich den Heimvertrag kündigen, wenn der Bewohner ins Krankenhaus kommt?

Nein, ein vorübergehender Krankenhausaufenthalt beendet den Heimvertrag nicht automatisch. Du zahlst in dieser Zeit in der Regel ein reduziertes Entgelt weiter. Erst wenn der Bewohner dauerhaft nicht mehr in das Heim zurückkehren wird, sollte eine Kündigung eingereicht werden.

Was muss das Kündigungsschreiben für einen Heimvertrag enthalten?

Das Kündigungsschreiben muss den vollständigen Namen des Bewohners, die Zimmernummer oder Bewohnernummer, den Einrichtungsnamen, das gewünschte Kündigungsdatum sowie bei außerordentlicher Kündigung den Kündigungsgrund enthalten. Unterschrift und Datum sind selbstverständlich.

Bereit, Heimvertrag zu kündigen?

Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.

Jetzt Kündigung starten