DREWAG kündigen

DREWAG ist der regionale Energie- und Wasserversorger Dresdens und versorgt Haushalte und Unternehmen mit Strom, Gas, Wärme und Wasser. Wenn du deinen DREWAG-Vertrag kündigen möchtest, hängt die Vorgehensweise von deiner Tarifart ab. Grundversorgungsverträge können mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sonderverträge haben in der Regel eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Ablauf. Erhöht DREWAG die Preise, hast du ein Sonderkündigungsrecht: Du kannst dann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung außerordentlich kündigen – mit dem Datum, zu dem die Preiserhöhung in Kraft tritt. Mit unserem Generator erstellst du dein Schreiben in wenigen Schritten.

DREWAG jetzt kündigen
2 Minuten
DSGVO-konform

So kündigst du DREWAG in 6 Schritten

Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.

1

Vertrag und Kundennummer bereithalten

Suche deinen Vertrag heraus und notiere Kundennummer, Vertragsnummer und Vertragsende.

2

Kündigungsart wählen

Entscheide, ob du ordentlich (zum Vertragsende) oder außerordentlich (bei Preiserhöhung) kündigen möchtest.

3

Schreiben erstellen

Nutze unseren Generator für ein vollständiges Kündigungsschreiben.

4

Angaben prüfen

Überprüfe alle Angaben, insbesondere Kundennummer und Zählerstand.

5

Kündigung versenden

Sende das Schreiben per Einschreiben an DREWAG.

6

Neuen Anbieter informieren

Melde dich beim neuen Energieanbieter an – dieser übernimmt häufig die Ummeldung.

Kündigungsfrist bei DREWAG

DREWAG-Grundversorgungsverträge können mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Sonderverträge haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Vertragsende. Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von vier Wochen. Bei Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet ist eine außerordentliche Kündigung möglich. Die Kündigung sollte schriftlich per Einschreiben erfolgen.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch DREWAG. Im Klartext: Auch wenn du beim Vertragsabschluss eine 12- oder 24-monatige Mindestlaufzeit akzeptiert hast, kannst du nach Ablauf dieser Zeit jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen — du musst nicht mehr auf das Jahresende warten oder drei Monate vorher schriftlich widersprechen. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei DREWAG

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem DREWAG nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa gravierende Vertragsverletzungen durch den Anbieter — greift zusätzlich die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum DREWAG mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Rechtssicher kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei DREWAG rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB, also Brief, Fax oder das Online-Formular. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss, danach ist eine reguläre Kündigung nötig.

Häufige Fragen zu DREWAG

Wie lang ist die Kündigungsfrist bei DREWAG?

Im Grundversorgungstarif zwei Wochen zum Monatsende, in Sonderverträgen vier bis sechs Wochen vor Vertragsende.

Kann ich bei einer Preiserhöhung sonderkündigen?

Ja, bei einer Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst innerhalb von vier Wochen außerordentlich kündigen.

Muss ich selbst den Zählerstand ablesen?

Ja, du solltest den aktuellen Zählerstand beim Anbieterwechsel mitteilen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.

Übernimmt mein neuer Anbieter die Kündigung?

Viele Stromanbieter übernehmen beim Wechsel die Kündigung beim alten Anbieter. Frage deinen neuen Anbieter danach.

Was passiert beim Umzug?

Bei einem Umzug kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn DREWAG am neuen Wohnort nicht verfügbar ist.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Sonderverträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Grundversorgungsverträge haben keine Mindestlaufzeit.

Bereit, DREWAG zu kündigen?

Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.

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