Die Rheinpfalz kündigen

Du möchtest dein Abonnement der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" kündigen? "Die Rheinpfalz" ist die auflagenstärkste Tageszeitung der Pfalz und Rhein-Neckar-Region. Abonnements verlängern sich automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Ende des Abonnementzeitraums. Bei einem Umzug aus dem Verbreitungsgebiet kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Neben dem gedruckten Abonnement bietet "Die Rheinpfalz" auch digitale Abonnements an, die gesondert gekündigt werden können. Mit dieser Anleitung läuft die Kündigung deines Abonnements reibungslos.

Die Rheinpfalz jetzt kündigen
2 Minuten
DSGVO-konform

So kündigst du Die Rheinpfalz in 6 Schritten

Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.

1

Kundennummer ermitteln

Suche deine Kundennummer aus deinen Abo-Unterlagen oder der letzten Rechnung heraus.

2

Ablaufdatum und Frist berechnen

Prüfe, wann dein Abonnement endet und bis wann die Kündigung eingehen muss (in der Regel 4 bis 6 Wochen vorher).

3

Kündigungsschreiben erstellen

Verfasse ein Schreiben mit Kundennummer, vollständigem Namen, Adresse und gewünschtem Kündigungstermin.

4

Kündigung einreichen

Sende die Kündigung per Brief oder E-Mail an "Die Rheinpfalz". Die Kontaktdaten findest du auf deinen Abo-Unterlagen oder im Impressum der Zeitung.

5

Digitales Abonnement separat kündigen

Falls du zusätzlich ein E-Paper-Abonnement hast, kündige dieses gesondert über das jeweilige Kundenportal.

6

Bestätigung aufbewahren

Warte auf die Bestätigung der Kündigung und bewahre alle Unterlagen sorgfältig auf.

Kündigungsfrist bei Die Rheinpfalz

"Die Rheinpfalz" Abonnements können zum Ende des Abonnementzeitraums mit einer Frist von 4 bis 6 Wochen schriftlich gekündigt werden. Bei einem Umzug außerhalb des Verbreitungsgebiets besteht ein Sonderkündigungsrecht. E-Paper-Abonnements können separat gekündigt werden. Die Kündigung muss die Kundennummer und den gewünschten Kündigungstermin enthalten.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch Die Rheinpfalz. Im Klartext: Auch wenn du beim Vertragsabschluss eine 12- oder 24-monatige Mindestlaufzeit akzeptiert hast, kannst du nach Ablauf dieser Zeit jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen — du musst nicht mehr auf das Jahresende warten oder drei Monate vorher schriftlich widersprechen. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei Die Rheinpfalz

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem Die Rheinpfalz nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa gravierende Vertragsverletzungen durch den Anbieter — greift zusätzlich die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum Die Rheinpfalz mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Rechtssicher kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei Die Rheinpfalz rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB, also Brief, Fax oder das Online-Formular. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss, danach ist eine reguläre Kündigung nötig.

Häufige Fragen zu Die Rheinpfalz

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei "Die Rheinpfalz"?

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Ablauf des Abonnements.

Kann ich auch das E-Paper-Abo separat kündigen?

Ja, digitale Abonnements können in der Regel über das Kundenportal oder schriftlich separat gekündigt werden.

Was passiert bei einem Umzug außerhalb des Verbreitungsgebiets?

Bei einem Umzug in ein Gebiet, das nicht beliefert wird, besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Informiere den Abo-Service frühzeitig.

Kann ich mein Abo auf eine andere Adresse umschreiben lassen?

Ja, Adressänderungen sind in der Regel ohne Probleme möglich. Melde eine neue Adresse rechtzeitig beim Abo-Service.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Das Abonnement verlängert sich automatisch um einen weiteren Abo-Zeitraum.

Wie bekomme ich eine Bestätigung meiner Kündigung?

Der Verlag bestätigt die Kündigung schriftlich. Falls du keine Bestätigung erhältst, kontaktiere den Abo-Service.

Bereit, Die Rheinpfalz zu kündigen?

Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.

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