Deutsche Vermögensberatung kündigen

Du möchtest einen Vertrag mit der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) kündigen? Die DVAG vermittelt verschiedene Finanz- und Versicherungsprodukte. Die Kündigung richtet sich nach dem jeweiligen Produkt: Bei Versicherungen gelten die entsprechenden Versicherungsfristen, bei Bankprodukten die Bankbedingungen und bei Beratungsverträgen individuelle Vereinbarungen. Klärste zunächst, welche Verträge du bei der DVAG hast, und erstelle dann für jeden Vertrag ein gesondertes Kündigungsschreiben. Unser Generator hilft dir dabei, alle wichtigen Angaben korrekt aufzuführen.

So kündigst du Deutsche Vermögensberatung in 6 Schritten

Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.

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Vertragsart identifizieren

Prüfe, welche Verträge du über die DVAG abgeschlossen hast. Handelt es sich um Versicherungen, Bankprodukte oder Beratungsverträge?

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Vertragsnummern und Konditionen prüfen

Suche die Vertragsnummern und die jeweiligen Kündigungsfristen aus deinen Vertragsunterlagen heraus.

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Passende Kündigungsfristen einhalten

Achte darauf, die für jedes Produkt geltenden Fristen einzuhalten. Versicherungen haben meist drei Monate, Konten oft keine Frist.

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Getrennte Kündigungsschreiben erstellen

Erstelle für jeden Vertrag ein eigenes Schreiben mit Vertragsnummer, Vertragsart und Kündigungsdatum.

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Kündigungen einreichen

Sende die Schreiben per Einschreiben an die DVAG. Adressiere jede Kündigung an die richtige Stelle.

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Bestätigungen sichern

Sammle alle Kündigungsbestätigungen und hebe sie auf. Prüfe, ob alle Zahlungen und Auszahlungen korrekt abgewickelt wurden.

Kündigungsfrist bei Deutsche Vermögensberatung

Verträge, die über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) abgeschlossen wurden, unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Versicherungen haben in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Vertragsende. Bankprodukte können oft jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung sollte schriftlich und nachweisbar direkt an den jeweiligen Vertragspartner gerichtet werden.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch Deutsche Vermögensberatung. Im Klartext: Auch wenn du beim Vertragsabschluss eine 12- oder 24-monatige Mindestlaufzeit akzeptiert hast, kannst du nach Ablauf dieser Zeit jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen — du musst nicht mehr auf das Jahresende warten oder drei Monate vorher schriftlich widersprechen. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei Deutsche Vermögensberatung

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem Deutsche Vermögensberatung nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa gravierende Vertragsverletzungen durch den Anbieter — greift zusätzlich die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum Deutsche Vermögensberatung mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Rechtssicher kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei Deutsche Vermögensberatung rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB, also Brief, Fax oder das Online-Formular. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss, danach ist eine reguläre Kündigung nötig.

Häufige Fragen zu Deutsche Vermögensberatung

Welche Kündigungsfristen gelten bei der DVAG?

Das hängt vom jeweiligen Produkt ab. Versicherungen haben meist drei Monate Frist vor dem Vertragsende. Konten können oft jederzeit gekündigt werden.

Kann ich alle DVAG-Verträge gleichzeitig kündigen?

Ja, aber erstelle für jeden Vertrag ein separates Schreiben, da unterschiedliche Fristen und Ansprechpartner gelten können.

An wen richte ich die Kündigung?

Die Kündigung richtet sich je nach Produkt an den jeweiligen Vertragspartner (Versicherungsgesellschaft, Bank). Der DVAG-Berater ist nur Vermittler.

Gibt es Sonderkündigungsrechte?

Ja, bei Beitragserhöhungen oder nach einem Versicherungsfall hast du bei Versicherungsverträgen ein Sonderkündigungsrecht.

Bekomme ich Geld zurück?

Das hängt vom jeweiligen Produkt ab. Bei Lebensversicherungen gibt es einen Rückkaufswert, bei Sachversicherungen anteilige Beitragserstattungen.

Kann ich meinen DVAG-Berater wechseln statt kündigen?

Ja, du kannst den Berater wechseln, ohne den Vertrag zu kündigen. Sprich dies direkt mit deiner DVAG-Direktion ab.

Bereit, Deutsche Vermögensberatung zu kündigen?

Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.

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