DER FEINSCHMECKER kündigen

Du möchtest dein Abonnement beim Feinschmecker kündigen? Der Feinschmecker ist Deutschlands führendes Gourmet- und Weinmagazin. Zeitschriftenabonnements verlängern sich automatisch, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen vor dem Vertragsende. Um keine Frist zu verpassen, empfehle ich dir, die Kündigung frühzeitig einzureichen und eine Bestätigung anzufordern. Mit unserem Kündigungsschreiben bist du auf der sicheren Seite. Suche vorab deine Abonnementsnummer heraus, die du auf der Rechnung oder dem Magazinetikett findest.

DER FEINSCHMECKER jetzt kündigen
2 Minuten
DSGVO-konform

So kündigst du DER FEINSCHMECKER in 6 Schritten

Einfach, schnell und rechtssicher — wir übernehmen den Versand.

1

Abo-Nummer und Vertragsende ermitteln

Schau auf deiner Rechnung oder dem Adressetikett nach deiner Abo-Nummer und dem Ablaufdatum deines Abonnements.

2

Kündigungsfrist prüfen

Prüfe in den Abo-Bedingungen, wie lang die Kündigungsfrist ist. Üblicherweise sind es sechs bis acht Wochen vor dem Ende des Abonnementzeitraums.

3

Kündigungsschreiben ausfüllen

Fülle das Schreiben mit Name, Adresse, Abo-Nummer und Kündigungsdatum aus.

4

Kündigung an den Abo-Service schicken

Sende das Schreiben per Brief oder E-Mail an den Abo-Service von DER FEINSCHMECKER.

5

Bestätigung anfordern

Bitte ausdrücklich um eine Kündigungsbestätigung. Das schützt dich, wenn die Kündigung nicht korrekt verarbeitet wird.

6

Letzten Liefertermin und Rückerstattung prüfen

Prüfe, wann du das letzte Heft erhältst und ob dir anteilige Beiträge erstattet werden.

Kündigungsfrist bei DER FEINSCHMECKER

Das DER FEINSCHMECKER-Abonnement verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht sechs bis acht Wochen vor dem Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Im Falle einer Kündigung werden anteilige Vorauszahlungen für nicht gelieferte Ausgaben erstattet. Die Kündigung sollte per Brief oder E-Mail mit anschließender Bestätigungsanfrage erfolgen.

Verkürzte Kündigungsfristen seit 2022

Seit dem 1. März 2022 gilt das reformierte Verbrauchervertragsrecht: Verträge, die sich nach der Erst-Laufzeit automatisch verlängern würden, sind seitdem jederzeit mit einer Frist von nur einem Monat kündbar. Das betrifft auch DER FEINSCHMECKER. Im Klartext: Auch wenn du beim Vertragsabschluss eine 12- oder 24-monatige Mindestlaufzeit akzeptiert hast, kannst du nach Ablauf dieser Zeit jederzeit mit einmonatiger Frist kündigen — du musst nicht mehr auf das Jahresende warten oder drei Monate vorher schriftlich widersprechen. Eine komplette Liste aller Fristen findest du im Artikel Kündigungsfristen 2026.

Sonderkündigungsrecht bei DER FEINSCHMECKER

In manchen Situationen musst du nicht auf das reguläre Vertragsende warten. Ein Sonderkündigungsrecht greift unter anderem bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter (6 Wochen Sonderkündigungsrecht ab Mitteilung), bei einem Umzug an einen Ort, an dem DER FEINSCHMECKER nicht liefern kann, bei dauerhaften Leistungsstörungen oder bei einer einseitigen Vertragsänderung. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa gravierende Vertragsverletzungen durch den Anbieter — greift zusätzlich die außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB. Die rechtlichen Details erklären wir im Artikel Sonderkündigungsrecht und außerordentliche Kündigung.

Warum DER FEINSCHMECKER mit uns kündigen?

  • Du musst keine Adresse, E-Mail oder Fax-Nummer recherchieren — wir kennen die richtige Stelle.
  • Rechtssicheres Schreiben mit allen Pflichtangaben in unter 2 Minuten.
  • Versand per Brief direkt aus unserem System — kein Ausdrucken, kein Briefumschlag, keine Briefmarke.
  • Auf Wunsch per Einschreiben mit Sendungsverfolgung — der sichere Nachweis im Streitfall.

Rechtssicher kündigen — wichtige Grundlagen

Damit deine Kündigung bei DER FEINSCHMECKER rechtlich wasserdicht ist, solltest du drei Dinge beachten. Die richtige Form — meist Textform nach § 126b BGB, also Brief, Fax oder das Online-Formular. Eine Kündigung per Einschreiben gibt dir im Streitfall den besten Zugangsnachweis. Die richtigen Pflichtangaben — eine fertige Kündigungs-Vorlage zeigt, was mindestens rein muss. Und die Unterscheidung von Kündigung und Widerruf: ein Widerruf gilt nur innerhalb der 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss, danach ist eine reguläre Kündigung nötig.

Häufige Fragen zu DER FEINSCHMECKER

Wie lang ist die Kündigungsfrist beim Feinschmecker?

In der Regel sechs bis acht Wochen vor dem Vertragsende. Die genaue Frist steht in deinen Abo-Bedingungen.

Verlängert sich das Abo automatisch?

Ja, wenn du nicht rechtzeitig kündigst, verlängert sich das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr.

Kann ich außerordentlich kündigen?

Bei besonderen Umständen wie dauerhafter Krankheit oder Umzug ins Ausland kannst du ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Bitte den Abo-Service um Prüfung.

Bekomme ich Geld zurück?

Wenn du Beiträge im Voraus für Ausgaben nach dem Kündigungsdatum bezahlt hast, wirst du anteilig erstattet.

Kann ich per E-Mail kündigen?

Das hängt von den Abo-Bedingungen ab. Prüfe, ob der Abo-Service E-Mail akzeptiert. Immer eine schriftliche Bestätigung anfordern.

Wo finde ich meine Abo-Nummer?

Auf der Rechnung, auf dem Adressetikett des Magazins oder in deiner Abo-Bestätigungs-E-Mail.

Bereit, DER FEINSCHMECKER zu kündigen?

Wir erstellen dein Kündigungsschreiben und verschicken es für dich. Rechtssicher, in unter 2 Minuten.

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